Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) PDF Drucken E-Mail

Erneuerbare Energien: Für Klimaschutz und Arbeitsplätze

Mit ihrem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung eine Erfolgsstory geschrieben, die auch international als vorbildlich gilt. Das betonte der im Kabinett beschlossene „EEG-Erfahrungsbericht 2007“. Keine andere Maßnahme fördert die Erneuerbaren Energien so effektiv und spart mehr CO2 ein.

Außerdem schafft das EEG Arbeitsplätze und eine modernisierte, zukunftsweisende Energieversorgung. Nach dem EEG müssen Netzbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien vergüten. Die Differenz zum Marktpreis für sonstigen Strom wird auf die Stromrechnung der Verbraucher umgelegt. Doch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hat der Verbraucher monatliche Mehrkosten von nur rund einem Euro. Durch EEG-Strom wurden im Jahr 2006 bereits 44 Millionen Tonnen CO2 vermieden und 134.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Dem EEG verdanken die deutschen Hersteller ihre weltweit führende Position. Bis 2020 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von heute 13 Prozent auf 25 bis 30 Prozent gesteigert werden.

Weitere Hintergrund-Informationen zum EEG-Erfahrungsbericht finden Sie unter: www.erneuerbare-energien.de und www.bmu.de

 

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