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Energieausweis: Mehr Transparenz beim Energieverbrauch von Gebäuden


Seit dem Oktober 2009 müssen Hausbesitzer bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den Energieverbrauch.

EnergieausweisHauseigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer oder Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss dagegen kein Energieausweis vorgelegt werden. Wer als Hauseigentümer sein Heim allerdings weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält auf vier Seiten neben Angaben zum Gebäudetyp, Baujahr und Anlagetechnik auch Kennwerte zur Gesamtenergieeffizienz des Objektes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen. Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label bei Elektrogeräten hilft eine Skala von Grün nach den Mietern oder Eigentümern dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, ist mit sehr hohen Heizkosten zu rechnen. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis


EnergieausweisEs gibt den Energieausweis in zwei Varianten – als den ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ("Bedarfsausweis") und den Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs ("Verbrauchsausweis"). Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Er weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab und berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger. Er fällt besonders niedrig aus, wenn erneuerbare Energien eingesetzt werden. So können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist. Wollen sie ihren künftigen Energieverbrauch und die künftigen Energiekosten abschätzen, sollten sie sich dagegen den Wert für den Endenergiebedarf ansehen. Er gibt die vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.

Der Verbrauchsausweis ist einfacher als der Bedarfsausweis gestaltet und gibt lediglich den Endenergiebedarf an. Hier wird der Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung ermittelt. Dieser Wert wird dann um einen Klimafaktor bereinigt, damit beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes führt. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist allerdings stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Verbraucher abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis, der eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes erlaube. Zudem sei es möglich, bei der Erstellung eines Energieausweises Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes zu ermitteln. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. Diese Modernisierungsempfehlungen dienen jedoch nur der Information, eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht. Ein Blick darauf lohnt sich trotzdem: In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter. Der Mieter kann diese Informationen aber zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Laut Dena lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung um bis zu 85 Prozent reduzieren.

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Soll nach Ablauf dieser Frist ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Ausstellen können ihn Architekten, Ingenieure und Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation, Energieberater mit BAFA-Registrierung und Gebäude-Energieberater des Handwerks. Interessierte Gebäudebesitzer können Energieausweisaussteller über die Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern oder aber über die örtlichen Verbraucherzentralen finden. Verzeichnisse der zugelassenen Aussteller bieten die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. unter http://www.vdzev.de, die Handwerkersuche des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK) unter http://www.wasserwaermeluft.de  und die Ausstellerdatenbank der Dena (http://www.dena.de).

 

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