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| Europa/Pflanzenschutz/Umwelt |
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Das Europäische Parlament beschließt neue Zulassung für
Pflanzenschutz
Am 13. Januar 2009 stimmte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dem Kompromiss zum EU-Pflanzenschutzpaket zu. Aus Pflanzenschutzmitteln sollen künftig besonders die den Organismus und die Natur schädigende Stoffe verbannt werden. „Das Verbot bedenklichster Stoffe in Pflanzenschutzmitteln ist ein Riesenfortschritt. Die Agrarindustrie steht jetzt in der Pflicht, den Landwirtinnen und Landwirten umweltfreundlichere Alternativlösungen zur Verfügung zu stellen. Aus meiner Sicht bietet dieser Innovationsanreiz aus Brüssel gerade für den Chemiestandort Deutschland große Chancen“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Mit dem neuen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
wurde ein „Systemwechsel“ zugunsten der Natur verabschiedet. Besonders
bedenkliche Stoffe, die sich in der
Umwelt anreichern oder solche, die zu den international geächteten langlebigen
organischen Verbindungen, den so genannten POP-Stoffen zählen, sollen künftig
in Pflanzenschutzmitteln verboten werden. Unerheblich ist die Menge, die dabei
Umwelt und Verbraucher erreichen. Verboten werden „nachweislich
krebserzeugende, erbgutverändernde oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigende
Mittel sowie Stoffe, die das Hormonsystem stören. Sie werden künftig EU-weit
vom Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ausgeschlossen“
laut Pressebericht des Bundesministerium für Umwelt. Zum ersten Mal hat auch das Europäische Parlament einem
Regelwerk über die Anwendungsart von
Pflanzenschutzmitteln zugestimmt. Dabei werden Verfahren bevorzugt, die
möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. „Zu diesem Zweck
soll ab 2014 der so genannte Integrierte Pflanzenschutz verpflichtend werden.
Außerdem soll das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus, abgesehen von
begrenzten Ausnahmen, verboten werden.“ Die in Deutschland unmittelbar geltende EU-Verordnung und Rahmenrichtlinien bilden zusammen das EU-Pflanzenschutzpaket. Für die Rahmenrichtlinien und deren Umsetzung gilt nationales Recht. Diesem Kompromiss muss Gabriel noch formal zustimmen. |
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